Unsere Leistungen
Prüfung, Beratung, Dokumentation und Schulungen für Ihre Sicherheit
Prüfung elektrischer Anlagen
Die regelmäßige Prüfung Ihrer elektrischen Anlagen ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern schützt Ihre Mitarbeiter, Ihre Betriebsstätte und Ihren Versicherungsschutz. Als VdS-anerkannte Sachverständige prüfen wir Ihre ortsfesten elektrischen Anlagen nach den Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 und der VdS-Klausel 3602. Dabei stellen wir sicher, dass Sie sowohl gegenüber der Berufsgenossenschaft als auch gegenüber Ihrem Sachversicherer lückenlos dokumentiert sind.
Ein fehlender oder verspäteter Prüfnachweis kann im Schadensfall weitreichende Konsequenzen haben – bis hin zum Verlust des Versicherungsschutzes. Mit unserer Prüfung schaffen Sie Rechtssicherheit und vermeiden dieses Risiko.
Leistungsumfang
Unsere Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen umfasst:
- Sichtprüfung auf erkennbare Mängel, Beschädigungen und ordnungsgemäßen Zustand
- Messtechnische Prüfung von Schutzmaßnahmen, Isolationswiderstand und Schleifenimpedanz
- Funktionsprüfung aller sicherheitsrelevanten Einrichtungen einschließlich Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD)
- Prüfung der Anlagendokumentation und Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Anlagenzustand
- Erstellung eines rechtssicheren Prüfzeugnisses mit Bewertung und Fristsetzung bei Mängeln
- Beratung zu erforderlichen Maßnahmen und Begleitung der Nachprüfung
Den Prüfumfang stimmen wir individuell auf Ihre Anlagen und betrieblichen Gegebenheiten ab.
Normen und Rechtsgrundlagen
Die Prüfung elektrischer Anlagen basiert auf einem Zusammenspiel mehrerer Regelwerke:
- DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3): Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften. Sie verpflichtet den Unternehmer, elektrische Anlagen und Betriebsmittel durch eine Elektrofachkraft prüfen zu lassen.
- VdS-Klausel 3602: Anforderung der Sachversicherer an die jährliche Prüfung elektrischer Anlagen durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen. Die Prüfung muss innerhalb der ersten drei Monate des Versicherungsjahres erfolgen.
- DIN VDE 0105-100: Betriebsvorschrift für elektrische Anlagen – definiert die Grundsätze für den sicheren Betrieb und die wiederkehrende Prüfung.
- VdS-Richtlinie 2046: Leitfaden für die Prüfung elektrischer Anlagen im Auftrag der Sachversicherer.
Die Nichterbringung der VdS-Prüfung gefährdet im Schadensfall Ihren Versicherungsschutz. Wir erstellen Ihr Prüfzeugnis normgerecht und fristgerecht, sodass Sie jederzeit nachweisfähig sind.
Prüfintervalle
Die Prüffristen für ortsfeste elektrische Anlagen richten sich nach der Art der Anlage und dem Gefährdungspotenzial:
| Anlagenart | Prüffrist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Ortsfeste Anlagen (allgemein) | 4 Jahre | DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0105-100 |
| Anlagen besonderer Art (VDE 0100 Gruppe 700) | 1 Jahr | DGUV Vorschrift 3 |
| Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD) | arbeitstäglich bis monatlich | DGUV Vorschrift 3 |
Für die VdS-Klausel 3602 gilt davon unabhängig eine jährliche Prüfpflicht durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen. Wir koordinieren beide Prüfzyklen, damit Sie mit einem Termin alle Anforderungen erfüllen.
Ihr Nutzen
- Versicherungsschutz sichern: Die fristgerechte Prüfung nach VdS 3602 erhält Ihren vollen Versicherungsschutz im Schadensfall.
- Rechtssicherheit schaffen: Sie erfüllen Ihre Betreiberpflicht nach DGUV Vorschrift 3 und können dies gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaft jederzeit nachweisen.
- Personenschutz gewährleisten: Mängel an elektrischen Anlagen werden frühzeitig erkannt und behoben, bevor sie zur Gefährdung werden.
- Lückenlose Dokumentation: Ihr Prüfzeugnis dokumentiert den Anlagenzustand revisionssicher – bei Audits, Versicherungsfällen oder behördlichen Anfragen sofort griffbereit.
Prüfung elektrischer Betriebsmittel
Vom Handbohrer auf der Baustelle bis zur stationären Maschine in der Fertigung – die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet Sie als Unternehmer, alle elektrischen Betriebsmittel regelmäßig prüfen zu lassen. Wir übernehmen die fachgerechte Prüfung Ihrer ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmittel und sorgen dafür, dass Sie Ihre gesetzliche Prüfpflicht zuverlässig erfüllen.
Die vorgeschriebenen Prüfintervalle richten sich nach der Art des Betriebsmittels, dem Einsatzort und den betrieblichen Gegebenheiten. Mit unserer systematischen Prüfung und Dokumentation behalten Sie den Überblick über alle Fristen und Geräte.
Leistungsumfang
Unsere Prüfung elektrischer Betriebsmittel umfasst:
- Ortsveränderliche Betriebsmittel: Prüfung aller tragbaren und beweglichen Geräte – von Verlängerungsleitungen über Handmaschinen bis zu Küchengeräten
- Ortsfeste Betriebsmittel: Prüfung stationär betriebener Maschinen und fest installierter Geräte
- Sichtprüfung: Kontrolle auf äußere Beschädigungen, ordnungsgemäßen Zustand und korrekte Kennzeichnung
- Messtechnische Prüfung: Messung von Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Berührungsstrom und Schutzleiterstrom
- Funktionsprüfung: Überprüfung der sicherheitsrelevanten Funktionen im Betriebszustand
- Dokumentation: Prüfprotokoll je Gerät mit Messwerten, Bewertung und Prüfplakette
Jede Prüfung wird nach den Messverfahren der DIN VDE 0701 und DIN VDE 0702 (DIN EN 50678) durchgeführt.
Normen und Rechtsgrundlagen
- DGUV Vorschrift 3 §5: Verpflichtet den Unternehmer, elektrische Betriebsmittel durch eine Elektrofachkraft oder unter deren Leitung prüfen zu lassen.
- DIN VDE 0701 / DIN VDE 0702 (DIN EN 50678): Definiert die Prüfverfahren und Grenzwerte für die Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte nach Instandsetzung und im laufenden Betrieb.
- BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung): Ergänzende Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln.
- TRBS 1201: Technische Regel zur Durchführung von Prüfungen nach BetrSichV.
Wichtig: Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) dürfen Betriebsmittel nur im Prüfteam unter Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen. Ein eigenständiges Prüfen durch EuP ist nach DGUV Vorschrift 3 §5 ausgeschlossen.
Prüfintervalle
Die Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel richten sich nach dem Einsatzbereich. Die Richtwerte basieren auf der DGUV Vorschrift 3 (Tabelle 1B):
| Einsatzbereich | Richtwert Prüffrist | Max. Frist bei Fehlerquote < 2 % |
|---|---|---|
| Baustellen, Fertigungsstätten | 3 Monate (Bau) / 6 Monate (Fertigung) | 12 Monate |
| Werkstätten | 6 Monate | 12 Monate |
| Büros und ähnliche Bereiche | 6 Monate | 24 Monate |
Liegt Ihre dokumentierte Fehlerquote dauerhaft unter 2 %, können die Prüfintervalle bis zur angegebenen Maximalfrist verlängert werden. Wir beraten Sie auf Basis Ihrer Prüfergebnisse, ob eine Fristverlängerung für Ihren Betrieb möglich ist.
Für ortsfeste Betriebsmittel gelten die gleichen Fristen wie für ortsfeste elektrische Anlagen: 4 Jahre allgemein, 1 Jahr bei Anlagen besonderer Art.
Ihr Nutzen
- Nachweispflicht erfüllen: Ihre Prüfprotokolle dokumentieren die ordnungsgemäße Prüfung gegenüber Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht.
- Unfälle vermeiden: Defekte Geräte werden erkannt und aus dem Betrieb genommen, bevor sie zur Gefährdung werden.
- Fristen im Griff: Wir führen ein Prüfkataster Ihrer Geräte, damit kein Prüftermin übersehen wird.
- Versicherungsschutz erhalten: Die lückenlose Dokumentation Ihrer Betriebsmittelprüfung sichert Ihren Versicherungsschutz im Schadensfall.
Prüfung von Blitzschutzanlagen
Eine funktionstüchtige Blitzschutzanlage schützt Ihre Mitarbeiter, Ihre Gebäude und Ihre technische Infrastruktur vor den Folgen eines Blitzeinschlags. Damit dieser Schutz dauerhaft gewährleistet ist, schreibt die DIN EN 62305-3 die regelmäßige Prüfung durch eine qualifizierte Blitzschutz-Fachkraft vor.
Als Blitzschutz-Fachkraft nach DIN EN 62305-3 Abschnitt 7 prüfen wir Ihre Blitzschutzanlagen unabhängig von Hersteller und Errichter. Die Prüfintervalle richten sich nach der Schutzklasse Ihrer Anlage – von der jährlichen Sichtprüfung bei Klasse I bis zur vierjährlichen umfassenden Prüfung bei Klasse IV.
Leistungsumfang
Unsere Prüfung von Blitzschutzanlagen umfasst:
- Sichtprüfung: Kontrolle aller sichtbaren Komponenten auf mechanische Beschädigungen, Korrosion und ordnungsgemäße Befestigung
- Umfassende Prüfung: Messtechnische Überprüfung der Erdungsanlage, Durchgangsmessung aller Ableitungen und Prüfung der Trennungsabstände
- Prüfung des inneren Blitzschutzes: Kontrolle des Überspannungsschutzes und der Potentialausgleichsverbindungen
- Dokumentationsprüfung: Abgleich der vorhandenen Blitzschutzanlage mit der Planungsdokumentation
- Prüfprotokoll: Ausführliche Dokumentation mit Messwerten, Bewertung des Anlagenzustands und Handlungsempfehlungen bei Mängeln
Bei festgestellten Mängeln erstellen wir eine priorisierte Mängelliste und begleiten Sie bis zur erfolgreichen Nachprüfung.
Normen und Rechtsgrundlagen
- DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3): Hauptnorm für den Blitzschutz baulicher Anlagen – definiert Anforderungen an Planung, Errichtung und Prüfung von Blitzschutzsystemen.
- DIN EN 62305-1 bis 62305-4: Gesamtnormenreihe zum Blitzschutz (allgemeine Grundsätze, Risiko-Management, Schutz baulicher Anlagen, elektrische und elektronische Systeme).
- DGUV Vorschrift 3: Ergänzende Prüfpflicht für elektrische Anlagen und damit verbundene Blitzschutzkomponenten.
- BetrSichV: Anforderungen an die sichere Verwendung überwachungsbedürftiger Anlagen, einschließlich Blitzschutzanlagen in bestimmten Nutzungskontexten.
Die prüfende Person muss eine Blitzschutz-Fachkraft nach DIN EN 62305-3 Abschnitt 7 sein – mit nachgewiesener fachlicher Ausbildung, Kenntnissen der Blitzschutznormen und praktischer Erfahrung.
Prüfintervalle
Die Prüffristen richten sich nach der Schutzklasse Ihrer Blitzschutzanlage. Die Werte entstammen Tabelle E.2 der DIN EN 62305-3:
| Schutzklasse | Sichtprüfung | Umfassende Prüfung |
|---|---|---|
| Klasse I und II | jährlich | alle 2 Jahre |
| Klasse III und IV | alle 2 Jahre | alle 4 Jahre |
| Explosionsgefährdete Anlagen | alle 6 Monate | jährlich |
| Kritische Systeme (alle Klassen) | jährlich | jährlich |
Für explosionsgefährdete Bereiche gelten verkürzte Intervalle unabhängig von der Schutzklasse. Bei kritischen Systemen – etwa Rechenzentren, Krankenhäusern oder Produktionsanlagen mit hohem Schadenspotenzial – empfehlen wir eine jährliche umfassende Prüfung.
Ihr Nutzen
- Schutz von Personen und Sachwerten: Eine geprüfte Blitzschutzanlage minimiert das Risiko von Personenschäden, Bränden und Gebäudeschäden durch Blitzeinschlag.
- Versicherungsschutz sichern: Viele Sachversicherer setzen eine ordnungsgemäß geprüfte Blitzschutzanlage als Voraussetzung für den vollen Versicherungsschutz voraus.
- Anlagenverfügbarkeit erhalten: Der innere Blitzschutz und Überspannungsschutz bewahrt Ihre elektronischen Systeme vor blitzbedingten Ausfällen.
- Revisionssichere Dokumentation: Ihr Prüfprotokoll belegt den ordnungsgemäßen Zustand Ihrer Anlage – bei Audits und im Schadensfall sofort verfügbar.
Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung
Arbeitsschutz ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre gesetzlichen Arbeitsschutzpflichten systematisch zu erfüllen – von der Erstbeurteilung über regelmäßige Betriebsbegehungen bis zur Dokumentation aller Maßnahmen.
Unser Ziel ist es, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und gemeinsam mit Ihnen praxisgerechte Schutzmaßnahmen umzusetzen. So schaffen Sie sichere Arbeitsbedingungen für Ihre Mitarbeiter und sind gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaft jederzeit nachweisfähig.
Leistungsumfang
Unser Leistungsspektrum im Arbeitsschutz umfasst:
- Gefährdungsbeurteilungen: Systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen an Ihren Arbeitsplätzen nach ArbSchG §5 – einschließlich Maßnahmenableitung und Wirksamkeitskontrolle
- Sicherheitsunterweisungen: Erstunterweisungen und jährliche Wiederholungsunterweisungen Ihrer Mitarbeiter zu arbeitsplatzspezifischen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
- Betriebsbegehungen: Regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen zur Identifikation von Gefährdungen, Überprüfung umgesetzter Maßnahmen und Erkennung neuer Risiken
- Arbeitsschutzberatung: Beratung zu organisatorischen und technischen Schutzmaßnahmen, Unterstützung bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen
- Dokumentation: Revisionssichere Aufbereitung aller Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungsnachweise und Begehungsprotokolle
Wir stimmen uns eng mit Ihrem Betriebsarzt und Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit ab und begleiten Sie als dauerhafter Partner im Arbeitsschutzprozess.
Normen und Rechtsgrundlagen
- ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz): Zentrales Gesetz zum Arbeitsschutz in Deutschland. Verpflichtet den Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung (§5), zur Unterweisung der Beschäftigten (§12) und zur Dokumentation (§6).
- ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung): Regelt die Anforderungen an Arbeitsstätten hinsichtlich Beleuchtung, Raumklima, Fluchtwegen, Verkehrswegen und Sanitärräumen.
- BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung): Legt Anforderungen an die sichere Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie an den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen fest.
- DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention – Pflichten des Unternehmers zur Organisation des Arbeitsschutzes und zur Unterweisung der Versicherten.
- ASR (Technische Regeln für Arbeitsstätten): Konkretisieren die Anforderungen der ArbStättV mit praxisnahen Vorgaben zu Beleuchtung, Lärm, Fluchtwegen und weiteren Themen.
Die Anforderungen greifen ineinander: Das ArbSchG bildet den gesetzlichen Rahmen, die Verordnungen konkretisieren die Pflichten, und die Technischen Regeln geben den anerkannten Stand der Technik vor.
Ihr Nutzen
- Rechtssicherheit schaffen: Sie erfüllen Ihre Unternehmerpflichten nach ArbSchG, ArbStättV und DGUV Vorschrift 1 nachweisbar und revisionssicher.
- Mitarbeiter schützen: Gefährdungen werden systematisch erkannt und durch wirksame Maßnahmen beseitigt oder minimiert.
- Haftungsrisiken minimieren: Lückenlose Dokumentation schützt Sie im Falle von Arbeitsunfällen oder behördlichen Überprüfungen.
- Dauerhaft auf dem aktuellen Stand: Wir verfolgen gesetzliche Änderungen für Sie und passen Ihre Arbeitsschutzorganisation entsprechend an.
Organisatorischer und vorbeugender Brandschutz
Brandschutz ist weit mehr als der Feuerlöscher im Flur. Ein wirksames Brandschutzkonzept verbindet organisatorische Maßnahmen, technische Einrichtungen und geschultes Personal zu einem Gesamtsystem, das Brände verhindert, im Ernstfall Leben schützt und Sachschäden begrenzt.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer betrieblichen Brandschutzpflichten – von der Erstellung der Brandschutzordnung über die Planung von Flucht- und Rettungswegen bis zur regelmäßigen Brandschutzbegehung. So schaffen Sie die Voraussetzungen für einen sicheren Betrieb und erfüllen Ihre gesetzlichen Nachweispflichten.
Leistungsumfang
Unser Leistungsspektrum im Brandschutz umfasst:
- Brandschutzordnung nach DIN 14096: Erstellung und Aktualisierung aller drei Teile – Teil A (Aushang für alle Personen im Gebäude), Teil B (Regelungen für Mitarbeiter) und Teil C (Aufgaben für Personen mit besonderen Brandschutzpflichten)
- Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601: Erstellung normgerechter Pläne mit Grundrissdarstellung, Fluchtwegeführung, Standorten der Brandschutzeinrichtungen und Sammelplätzen
- Feuerwehrpläne nach DIN 14095: Erstellung der Übersichts- und Geschosspläne als Einsatzgrundlage für die Feuerwehr
- Brandschutzkonzepte nach MBO/LBO: Erstellung ganzheitlicher Brandschutzkonzepte für Sonderbauten und Gebäude mit besonderen Anforderungen – von der Grundlagenermittlung über bauliche Maßnahmen wie Brandabschnittsbildung und Rettungswegeplanung bis zum genehmigungsfähigen Brandschutznachweis.
- Anlagentechnische Brandschutzplanung: Konzeption und Bewertung anlagentechnischer Schutzmaßnahmen – einschließlich Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Löschwasserversorgung nach DVGW W 405 sowie Entrauchungskonzepte. Abstimmung mit den baulichen und organisatorischen Anforderungen des Gesamtkonzepts.
- Umsetzungsbegleitung Brandschutz: Fachliche Begleitung der Brandschutzmaßnahmen von der Planung bis zur Fertigstellung – Prüfung der Ausführung gegen das genehmigte Konzept, Unterstützung bei Behördenabstimmung und Dokumentation der brandschutztechnischen Abnahmen.
- Brandschutzbegehungen: Regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen zur Identifikation von Brandgefährdungen, Überprüfung der Flucht- und Rettungswege sowie der Funktionsfähigkeit von Brandschutzeinrichtungen
- Brandschutzberatung: Beratung zu organisatorischen und technischen Brandschutzmaßnahmen, Unterstützung bei der Umsetzung behördlicher Auflagen
- Dokumentation: Revisionssichere Aufbereitung aller Brandschutzunterlagen – Begehungsprotokolle, Mängelberichte und Maßnahmenverfolgung
Normen und Rechtsgrundlagen
- MBO / LBO (Musterbauordnung / Landesbauordnungen): Definieren die grundlegenden Schutzziele des Brandschutzes, Gebäudeklassen und Anforderungen an bauliche Anlagen – Rechtsgrundlage für Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise im Baugenehmigungsverfahren.
- MIndBauRL (Muster-Industriebaurichtlinie): Regelt die Mindestanforderungen an den baulichen Brandschutz von Industriebauten einschließlich Brandabschnittsbildung, Rettungswege und Löschwasserversorgung.
- MLAR (Muster-Leitungsanlagenrichtlinie): Anforderungen an die brandschutztechnisch sichere Verlegung von Leitungsanlagen sowie Durchführungen durch klassifizierte Wände und Decken.
- ArbSchG §10 (Arbeitsschutzgesetz): Verpflichtet den Arbeitgeber, Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Evakuierung zu treffen und eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten für diese Aufgaben zu benennen.
- ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände): Konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung an Brandschutzmaßnahmen in Arbeitsstätten – einschließlich Grundausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen und Benennung von Brandschutzhelfern.
- ASR A2.3 (Fluchtwege und Notausgänge): Legt Anforderungen an die Gestaltung, Kennzeichnung und Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen fest.
- DIN 14096 (Brandschutzordnung): Regelt Inhalt, Aufbau und Gestaltung der Brandschutzordnung in drei Teilen (A, B, C) für unterschiedliche Adressatenkreise.
- DIN ISO 23601 (Flucht- und Rettungspläne): Internationale Norm für die einheitliche Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen mit Vorgaben zu Format, Symbolen und Pflichtangaben.
- DIN 14095 (Feuerwehrpläne): Anforderungen an Feuerwehrpläne, die der Feuerwehr als Einsatzgrundlage dienen.
- DGUV Information 205-001: Betrieblicher Brandschutz in der Praxis – Leitfaden der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für die Organisation des betrieblichen Brandschutzes.
Ihr Nutzen
- Gesetzliche Pflichten erfüllen: Sie kommen Ihren Brandschutzpflichten nach ArbSchG, ArbStättV und ASR A2.2 vollständig nach und sind bei behördlichen Prüfungen jederzeit nachweisfähig.
- Brandschutzrisiken systematisch minimieren: Mit einem objektbezogenen Brandschutzkonzept erhalten Sie eine ganzheitliche Bewertung aller baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Maßnahmen – abgestimmt auf Ihr Gebäude und Ihre Nutzung. Grundlage für ein reibungsloses Genehmigungsverfahren.
- Mitarbeiter und Besucher schützen: Klare Brandschutzordnung, verständliche Fluchtpläne und regelmäßige Begehungen schaffen die Voraussetzungen, damit im Ernstfall alle wissen, was zu tun ist.
- Versicherungsschutz sichern: Viele Versicherer setzen eine aktuelle Brandschutzordnung und regelmäßige Begehungen als Voraussetzung für den vollen Versicherungsschutz voraus.
- Mängel frühzeitig erkennen: Durch regelmäßige Brandschutzbegehungen werden Gefährdungen identifiziert und beseitigt, bevor sie zum Risiko werden.
Das Ingenieurbüro Krieger bietet Ihnen praxisorientierte Schulungen und Ausbildungen in den Bereichen elektrische Sicherheit und Brandschutz. Unsere Seminare verbinden fundiertes Fachwissen mit den aktuellen gesetzlichen Anforderungen und bereiten Ihre Mitarbeiter gezielt auf ihre Aufgaben im betrieblichen Alltag vor.
EUP-Schulung
(Elektrotechnisch unterwiesene Person)
Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) ist nach DIN VDE 1000-10 eine Person, die durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und angelernt wurde. Die EuP-Schulung richtet sich an Mitarbeiter ohne Elektrofachkraft-Qualifikation, die im betrieblichen Umfeld mit elektrischen Betriebsmitteln arbeiten oder deren Prüfung unterstützen sollen.
In unserer Schulung vermitteln wir die wesentlichen Grundlagen für den sicheren Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Die Teilnehmer lernen die fünf Sicherheitsregeln kennen, erhalten eine Einführung in die erforderlichen Schutzmaßnahmen und den korrekten Einsatz persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Darüber hinaus behandeln wir die Grundlagen der DGUV Vorschrift 3 sowie der DIN VDE 0105-100, soweit sie für die Tätigkeit der EuP relevant sind.
Ein wesentlicher Punkt: Die EuP darf elektrische Betriebsmittel ausschließlich im Prüfteam und unter Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen. Eine eigenständige Prüfung ist nach DGUV Vorschrift 3 (§ 5) nicht zulässig. Diese Einschränkung stellen wir in der Schulung klar heraus, damit Verantwortlichkeiten und Grenzen von Anfang an eindeutig definiert sind.
Die jährliche Unterweisung ist gesetzlich vorgeschrieben. Nach § 4 der DGUV Vorschrift 1 und § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter regelmäßig über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen unterweisen. Wir übernehmen diese wiederkehrende Schulung für Sie und stellen sicher, dass Ihre Mitarbeiter stets auf dem aktuellen Stand sind.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Ihre Mitarbeiter eine Bescheinigung, die als Nachweis der Unterweisung gegenüber der Berufsgenossenschaft und bei behördlichen Prüfungen dient.
Brandschutzhelfer-Ausbildung
Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern zu benennen und ausbilden zu lassen. Diese Pflicht ergibt sich aus der ASR A2.2 (Abschnitt 7.3) in Verbindung mit § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Bei normaler Brandgefährdung empfiehlt die DGUV Information 205-023 eine Mindestanzahl von 5 % der Beschäftigten – in der Praxis haben sich 5 bis 10 % als sinnvoll erwiesen.
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer dient nicht nur der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten, sondern schafft im Ernstfall die entscheidende Handlungsfähigkeit. Ausgebildete Brandschutzhelfer erkennen Brandgefahren frühzeitig, können erste Löschmaßnahmen einleiten und unterstützen die Evakuierung bis zum Eintreffen der Feuerwehr.
Theorie
Der theoretische Teil umfasst ca. 4 Unterrichtseinheiten (4 x 45 Minuten) und vermittelt die Grundlagen, die Brandschutzhelfer für ihre Aufgaben benötigen. Die Inhalte orientieren sich an den Vorgaben der DGUV Information 205-023:
- Grundzüge des Brandschutzes: Brandursachen, Brandklassen und Brandverläufe
- Betriebliche Brandschutzorganisation: Aufgaben des Brandschutzhelfers, Alarmierung, Flucht- und Rettungswege
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen: Feuerlöscher-Typen, Löschmittel und deren Eignung je Brandklasse
- Gefahren durch Brände: Rauchentwicklung, toxische Brandgase, Ausbreitungsgeschwindigkeit
- Verhalten im Brandfall: Alarmierung, Evakuierung, Sammelplatz, Einweisung der Feuerwehr
Praxis
Der praktische Teil bildet das Kernstück der Ausbildung. Jeder Teilnehmer führt eine realitätsnahe Löschübung durch, bei der der sichere Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen unter realistischen Bedingungen trainiert wird. Die DGUV Information 205-023 schreibt hierfür eine Mindestdauer von 5 Minuten pro Teilnehmer vor.
Die praktischen Inhalte umfassen:
- Handhabung und Funktionsweise von Feuerlöschern: Sicherung lösen, Löschstrahl gezielt einsetzen, richtige Entfernung zum Brandherd
- Realitätsnahe Löschübung: Selbstständiges Löschen eines kontrollierten Übungsfeuers
- Einweisung in betriebliche Besonderheiten: Standorte der Feuerlöscheinrichtungen, Brandmeldeanlagen und Besonderheiten Ihres Betriebs
Die Löschübung ist der wichtigste Bestandteil der Ausbildung, denn nur die praktische Erfahrung schafft die Sicherheit, im Ernstfall richtig zu handeln.
Rechtsgrundlagen
Die Ausbildung von Brandschutzhelfern basiert auf mehreren gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerken:
- ASR A2.2 (Abschnitt 7.3): Konkretisiert die Anforderungen an Brandschutzhelfer im Rahmen der Arbeitsstättenverordnung. Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen.
- ArbSchG § 10: Verpflichtet den Arbeitgeber, Maßnahmen zur Brandbekämpfung zu treffen und Beschäftigte zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen.
- DGUV Information 205-023: Beschreibt die Inhalte und den Umfang der Brandschutzhelfer-Ausbildung. Sie dient als fachlicher Leitfaden für Theorie und Praxis.
- DGUV Vorschrift 1 (§ 22): Regelt die allgemeinen Pflichten des Unternehmers hinsichtlich der Ersten Hilfe und der Maßnahmen bei besonderen Gefahren, einschließlich Brandbekämpfung.
Zielgruppe
Die Ausbildung richtet sich an alle Beschäftigten, die als Brandschutzhelfer nach ASR A2.2 benannt werden sollen oder bereits benannt sind. Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass in jedem Betrieb mindestens 5 % der Belegschaft als Brandschutzhelfer ausgebildet sind. Bei erhöhter Brandgefährdung, Schichtbetrieb oder Abwesenheitszeiten empfiehlt sich ein höherer Anteil.
Für besondere Betriebsumgebungen wie Baustellen gelten zusätzliche Anforderungen. Die DGUV Information 205-023 (Abschnitt 6) beschreibt die Besonderheiten, die bei der Brandschutzhelfer-Ausbildung für Beschäftigte auf Baustellen zu berücksichtigen sind.
Auffrischung
Die DGUV Information 205-023 empfiehlt eine Auffrischung der Brandschutzhelfer-Ausbildung im Abstand von 3 bis 5 Jahren. Eine kürzere Auffrischung ist erforderlich bei wesentlichen betrieblichen Änderungen, beispielsweise:
- Einführung neuer Verfahren mit veränderter Brandgefährdung
- Organisatorische Änderungen (neue Gebäude, Umzüge, geänderte Nutzung)
- Hohe Personalfluktuation in der Gruppe der Brandschutzhelfer
Wir empfehlen, den kürzeren Auffrischungszeitraum von 3 Jahren zu wählen. So stellen Sie sicher, dass das Wissen Ihrer Brandschutzhelfer stets aktuell bleibt und die praktischen Fähigkeiten nicht nachlassen.
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Wir beraten Sie gerne zu Ihren individuellen Anforderungen.